Schulbibliothek

Schulbibliothek der 37. Grundschule

Unsere Schulbibliothek bietet ein vielfältiges Literaturangebot für alle Schüler*innen von der 1. bis zur 6. Klasse an.

Die Schulbibliothek wird eifrig genutzt zum Lesenlernen, Schmökern, Träumen, Ausruhen und Ausleihen.

Dank zahlreicher Bücherspenden haben wir ein ansprechendes Angebot an Erzählungen vom Lesenlernen für die Erstklässler bis zum Roman für die 13 Jährigen aufbauen können. Ergänzend gibt es Sachbüchern und Zeitschriftenhefte zu vielen Sachgebieten, um den Wissensdurst zu befriedigen oder Hilfe für das Referat zu finden.

Die Schulbibliothek wird durch ein elektronisches Bibliothekssystem verwaltet.

Betreut wird sie durch unsere Schulbibliothekarin Christine Weidemann. Unterstützt wird sie durch das Engagement vieler Eltern.

Spenden

Wir sind weiterhin an Buchspenden interessiert. Insbesondere Bücher mit Erzählungen für Kinder ab 6 Jahren bis 12 Jahren und Jugendromane, Comics und Mangas und sehr gerne auch Sachbücher aller Wissensgebiete und Zeitschriftenhefte wie z.B. Geolino, Spektrum der Wissenschaft neo oder Peter Lustig/Löwenzahn. Einzige Bedingung:  Die Bücher müssen in neuer Rechtschreibung geschrieben sein (Erscheinungsjahr ab 1998). Bitte keine Bilderbücher spenden.

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 11-15 Uhr, In den Ferien nach Absprache mit dem Hort.

Kontakt: schulbibliothek37gs@outlook.de

Benutzung in Kürze:

Jeder Schüler, jede Schülerin der 37. Grundschule ist berechtigt, die Schulbibliothek zu nutzen. Ein spezieller Bibliotheksausweis wird nicht benötigt. Die Zuordnung erfolgt über den Namen und die Klasse. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen. Eine Fristverlängerung ist möglich. Es können maximal 5 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.


Regeln in der Schulbibliothek

Ausleihe:

Du darfst Bücher nur mitnehmen, wenn du sie vorher ausgeliehen hast.

Du musst zur Ausleihe nur deinen Namen und deine Klasse nennen.

Die Ausleihe ist kostenlos.

Du darfst maximal 5 Bücher gleichzeitig ausleihen.

Du darfst die Bücher bis zu 3 Wochen behalten.

Du gibst die Bücher rechtzeitig zurück.

Du kannst die Ausleihzeit verlängern lassen.

Du bekommst eine Erinnerung, wenn du die Buchrückgabe vergisst.

Du musst das Buch ersetzen, wenn du es verlierst, beschädigst oder nicht zurückgibst.

Verhalten:

Ich esse und trinke hier nicht.

Ich gehe mit jedem Buch vorsichtig um.

Ich stelle ein Buch immer ordentlich an seinen Platz zurück oder lege es auf den Bücherwagen.

Ich verhalte mich leise, damit andere in Ruhe lesen können.

Ich hinterlasse den Raum so, wie er vorher aussah.


Benutzungsordnung für die Schulbibliothek der 37. Grundschule

Die Schulbibliothek ist ein Ort zum Lesen, Hausaufgaben machen und zum Ausleihen und Rückgeben von Medien.

§1 Verhalten in der Schulbibliothek

  1. Es dürfen alle Medien benutzt und ausgeliehen werden.
  2. Alle Medien müssen ordentlich zurückgestellt oder auf den Bücherwagen gelegt werden.
  3. In der Bibliothek darf nicht getobt oder laut geschrien werden.

§ 2 Anmeldung

Alle Schüler und Schülerinnen der 37. Grundschule sind automatisch berechtigt, Bücher in der Schulbibliothek zu entleihen.

Bei der ersten Ausleihe muss der Schülerausweis vorgelegt werden.

Es wird kein gesonderter Bibliothekausweis ausgestellt. Bei der Ausleihe muss der Name und die Klasse genannt werden.

§ 3 Ausleihe / Fristverlängerung / Rückgabe

  1. Die Ausleihe ist kostenlos.
  2. Es dürfen maximal 5 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.
  3. Die Leihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen.
  4. Wird die Leihfrist nicht eingehalten, so erfolgt eine Mahnung über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder die Eltern erhalten eine schriftliche Mahnung.
  5. Die Leihfrist kann höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
  6. Ausgeliehene Medien können reserviert werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.
  7. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen zu begrenzen.

§4 Verlust / Beschädigung

  1. Alle Medien müssen sorgfältig behandelt werden und dürfen nicht verschmutzt oder beschädigt werden.
  2. Es darf nicht in die Bücher hineingeschrieben werden.
  3. Wurde ein entliehenes Medium verloren, so muss dies der Bibliothek gemeldet werden. Die Bibliothek bestimmt, was als Ersatz beschafft werden muss.
  4. Für Medien, die nicht zurückgebracht wurden, fordert die Bibliothek ebenfalls einen Ersatz.

§5 Ausschluss von der Benutzung

Schüler und Schülerinnen, die sich nicht an die hier festgelegten Regeln halten, dürfen die Schulbibliothek nicht mehr benutzen.

§6 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bibliothek erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

gez. Die stellvertretende Schulleitung